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Fotos Landkreis Demmin

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4. Sitzung des Kreistages am 22. Februar 2010
25.02.2010

Sehr geehrter Kreistagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsmitglieder,
verehrte Gäste,

ich freue mich, dass Sie alle zur heutigen Sitzung erschienen sind. Schnee und Eis und Glätte lassen uns in diesem Jahr nicht los. Mittlerweile haben wir aber die Hoffnung: in 28 Tagen ist Frühlingsanfang und angeblich soll nach den Vorhersagen mit dem vielen Eis der Sommer heiß werden (für uns in vielerlei Hinsicht wird er das ganz sicher).

Zur Schneelage noch ein paar Worte auch an dieser Stelle:
Zuallererst möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenwinterdienstes ganz herzlich für ihren engagierten aufopferungsvollen Einsatz gegen die Unbilden dieses Winters, dessen Dimensionen so keiner geahnt hat, bedanken.

Ich danke auch ausdrücklich den vielen freiwilligen Helfern aus den Feuerwehren, vom THW, des DRK-Rettungsdienstes, den Notärzten und denen die geholfen haben, als es galt, Menschen aus winterlich bedingten Notsituationen zu retten. Die Gefahr von Menschen abzuwenden, hatte und hat oberste Priorität.

Einsatzkräfte der Feuerwehren, das THW, Fahrzeuge der landwirtschaftlichen Betriebe, der Rettungsdienst, das DRK, Katastrophenfahrzeuge und der Betreuungs-zug aus Neubrandenburg zogen innerhalb kurzer Zeit hinaus, um am Wochenende des 9. und 10. Januar 2010 insbesondere am Schwerpunkt der A 20 in Not geratene Menschen aus ihren Fahrzeugen zu befreien, zu versorgen und unterzubringen. Auch der Stadt Jarmen an dieser Stelle für ihr Engagement ein ausdrückliches Dankeschön.

Bei den Witterungsverhältnissen um Daisy, Keziban und Queen war dies nicht nur eine logistische Leistung, sondern auch eine menschliche. Die meisten Helfer waren freiwillig und ehrenamtlich unterwegs. Sie haben gesehen, wo Hilfe notwendig war, und haben diese geleistet.
In vielen Ortschaften des Landkreises waren zumeist die ortsansässigen Bauern als erste mit ihren Traktoren mit Schiebeschildern unterwegs und haben die Straßen geräumt.

Auch Bürgermeister organisierten Einwohner zum gemeinsamen Einsatz und nahmen oftmals selbst Schippe und Spaten in die Hand. Der Rettungsdienst war und ist einsatzbereit und stand über die integrierte Leitstelle im Kontakt zu den Straßen-winterdiensten.

Die Pflegedienste im Landkreis waren trotz Schnee und Verwehungen unterwegs, auch um ihren Patienten zur Seite zu stehen.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den vielen Helfern für ihre sehr engagierte Arbeit danken.

Es zeigte sich, dass auch auf das ehrenamtliche Engagement - auch in der Meisterung von extremen Witterungssituationen - nicht verzichtet werden kann.

Natürlich treten in solchen Lagen auch Probleme auf, kam es hier und da zum Beispiel zu Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den vielen beteiligten Kräften oder in Einzelfällen auch zu Fehleinschätzungen. Deshalb wurde im Interesse der Optimierung zukünftiger Einsätze durch die Verantwortungsträger der beteiligten Kräfte auch offen und mit konstruktiver Kritik analysiert.

In diesem Zusammenhang, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich auch auf die gegebenenfalls für Sie entstandenen Irritationen in Sachen ARGE deutlich noch einmal entkräften:
In Kritik geraten war die ARGE mit dem sog. Schneeschipp-Verbot für Ein-Euro-Jobber.

Der gesetzliche Rahmen sah hier grundsätzlich keine Möglichkeit vor, dass Arbeitskräfte, die verschiedenen Maßnahmen der ARGE unterstehen, für derartige Aufgaben herangezogen werden können.
Die öffentliche Empörung darüber war zwar verständlich, aber die ARGE hat sich in ihrer diesbezüglichen Entscheidung ausschließlich an geltendes Recht gehalten.
Aber weil das eine oder andere Gesetz nicht immer alle Lebenswirklichkeiten berücksichtigen kann, wurde auch hier gehandelt.

In Auswertung der Ereignisse um Daisy vom 9./10. Januar 2010 erarbeiteten Kreisverwaltung und ARGE gemeinsam eine Einsatzdefinition, für eine sogenannte besondere Lage, die auch besondere Entscheidungen, zum Beispiel für den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern, rechtlich untermauert.

Geltendes Recht muss jedoch eingehalten werden, das ist ganz klar.

Deshalb können auch derartige Einsätze ausschließlich auf der Basis von Antrag und nur auf ausschließlich auf der Basis Antrag und Genehmigung erfolgen, wobei klar ist, dass man in besondere Situationen aus Zeitgründen die notwendige Kommuni-kation auch sehr pragmatisch, also kurz, gestalten kann. Das ist im Prinzip ja auch so erfolgt.

Grundsätzlich wird die Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis im Rahmen der ARGE von beiden Seiten als positiv und für die Mehrzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger doch wirklich als nutzbringend eingeschätzt. Diese Einschätzung wird von mir als Vorsitzendem der Träger-versammlung und ausdrücklich auch vom Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neubrandenburg, Herrn Dr. Götz von Einem, geteilt.

Viele der Problemlagen die im Rahmen von Widersprüchen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen akut werden, haben ihre Ursache nicht in der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE, sondern im Gesetzeswerk selber.

Sehr geehrter Kreistagspräsident,
meine Damen und Herren,

Ihnen liegt heute der Haushaltsplanentwurf 2010 zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Einschließlich der drei Änderungslisten ergibt sich ein Gesamtvolumen im Verwaltungshaushalt von 108.915.800 Euro und im Vermögenshaushalt von 13.717.700 Euro. Damit ist der Haushalt für das Planjahr 2010 ausgeglichen, eine Pflichtrücklage, wie sie mit dem § 21 Gemeindehaushaltsverordnung vorgegeben ist, konnte jedoch nicht abgesichert werden, da der Überschuss des Jahres 2009 komplett zur Deckung des Verwaltungshaushaltes 2010 eingesetzt werden musste.

Lediglich rund 325 T€ wurden in der Rücklage belassen, da das Jahr 2010 erhebliche Unsicherheiten bei der Finanzierung der Umorganisation der ARGE, der Leistungen des Jugend- und Sozialamtes, der Kosten für Unterkunft und Heizung, des Straßenwinterdienstes, um nur die Wesentlichsten zu nennen, beinhaltet.

Ich werde dazu im  TOP Haushalt noch ausführlicher sprechen.

Der aktuelle Planentwurf ist auf der Grundlage des Haushaltserlasses vom 27. November 2009 erstellt und mit den Änderungslisten angepasst worden. Die Ansätze wurden gem. § 6 Gemeindehaushaltsverordnung errechnet bzw. sorgfältig geschätzt.
Auch wenn der Planentwurf in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen dargestellt werden kann, so ist die allgemeine Finanzausstattung als nicht ausreichend zu bezeichnen.

Der Landkreis Demmin erhält zwar durch den drastischen Rückgang der Umlagegrundlagen 4,1 Mio. Euro mehr an Schlüsselzuweisungen gegenüber 2009, der absolute Betrag der Kreisumlage reduziert sich aber, auch bei einem Hebesatz von 45 %, um 5,4 Mio. Euro. Außerdem entfallen nach dem neuen Finanzaus-gleichsgesetz die bisher erhaltenen Zuweisungen aus dem Vorwegabzug für Straßenbaulastträger und örtliche Sozialhilfeträger mit insgesamt 2,8 Mio. Euro.

Weiterhin wirkt sich die Absenkung der prozentualen Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung mit 540.000 Euro verschlechternd auf die Einnahmesituation aus. Die Einnahmen verringerten sich damit um rund 4,6 Mio. Euro.

Hinzu kommt wiederum eine Erhöhung des Zuschussbedarfes für die soziale Sicherung im Einzelplan 4 (ohne die Bundesbeteiligung für KdU) um 2,8 Mio. Euro gegenüber dem Plan 2009, zum Rechnungsergebnis fällt diese Zuschussleistung sogar mit 3,9 Mio. Euro noch drastischer aus. Allein aus diesen Positionen heraus entstehen gegenüber dem Plan 2009 Haushaltsverschlechterungen in Höhe von über 7,4 Mio. Euro.

Bei einer planmäßigen Erhöhung des Zuschussbetrages für soziale Leistungen um 3,3 Mio. Euro halte ich die Erhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage um ein Prozent, das entspricht 537 T€, für mehr unabdingbar gerechtfertigt und in dieser Höhe moderat. Der Landkreis trägt damit  rd. 83 % aller zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene diesbezüglich alleine.

Die Gesamtausgaben für Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe sowie für Kosten der Unterkunft und Heizung nehmen 62,6 % des Verwaltungshaushaltes ein, Tendenz dramatisch  steigend!

Die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes war nur möglich, weil der aus dem Jahresergebnis 2008 gebildete Rücklagenbetrag mit 1,7 Mio. Euro und der aus 2009 möglich gewesene Zuführungsbetrag mit 2,1 Mio. Euro in vollem Umfang zur Deckung des Verwaltungshaushaltes eingesetzt werden konnte.

Ich möchte damit auch deutlich machen, dass der Landkreis in sogenannten guten Zeiten entsprechend vorgesorgt hat.

Auch wenn die gegenwärtige finanzielle Situation aufgrund der noch verfügbaren Rücklagen im Haushalt noch nicht so deutlich wird, es beginnen extrem schlechte Zeiten. Die Finanzausstattung wird weiter zurückgehen, Rücklagen, die uns dabei helfen könnten, sind nicht mehr verfügbar.

Die oben genannte Vorsorge wirkt sich 2010 auf alle Beteiligten noch positiv aus. Die Städte und Gemeinden werden nicht übermäßig für die Finanzierung der Sozial-ausgaben herangezogen. Im Gegenteil eher unterdurchschnittlich.

Im Rahmen der drohend bevorstehenden Kreisgebietsreform müssten unsere Kommunen noch keine Umlage für die Abdeckung von Altfehlbeträgen leisten müssen - das mal ein bisschen in die Zukunft geguckt.

Im Einzelnen werde ich zum Tagesordnungspunkt 7.1. – Haushaltssatzung und Haushaltsplan dazu weitere Ausführungen machen.

Ich möchte aber an dieser Stelle allen, die sich in den Fraktionen und Ausschüssen des Kreistages sachlich und konstruktiv an der Haushaltsberatung beteiligten danken. Die Auseinandersetzung mit dem Haushalt hat dabei auch zu durchaus nachvollziehbaren Anträgen geführt. Soweit diese vorlagen, sind sie geprüft und in die Änderungslisten bereits auch aufgenommen worden.

Die Vorlage 113/2009 wurde dem aktuellen Stand angepasst und liegt in Ihren Unterlagen.

Für die Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes ist eine Kreditneuaufnahme mit 2.812.100 Euro erforderlich.

Aufgrund der dargestellten unsicheren Finanzlage auch unseres Landkreises wird eine Genehmigung dieser Kreditaufnahme voraussichtlich durch das Innen-ministerium in dieser Höhe nicht erfolgen können.

Ich werde mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass die für die Investitions-finanzierung erforderliche Genehmigung erteilt wird.

Schließlich war im Haushaltsjahr 2009 keine Neuverschuldung erforderlich, so dass der Schuldenstand zum Jahresende abgebaut werden konnte.

Im Einzelplan 0 (Null) sind für die Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebes nur die notwendigen Investitionen enthalten.

Insbesondere ist am Gebäude Beethovenstraße eine Trockenlegung des Keller-bereiches erforderlich, für den ordnungsgemäßen Verwaltungsbetrieb sind Lizenzen, Hardware und Fachsoftware anzuschaffen.

Den Einnahmen für die Unterhaltung der DSD-Standorte und aus der Feuerschutz-steuer stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber, so dass hier keine Aus-wirkungen auf den Kreditbedarf entstehen.

Für den Katastrophenschutz ist nach Einschätzung der Fachleute die Anschaffung eines Einsatzleitfahrzeuges erforderlich, wofür eine 50%ige Förderung veranschlagt ist.

Außerdem wurden Mittel für die Umstellung auf Digitalfunk, Funkmeldeempfänger und Funkgeräte sowie ein Anhängerfahrzeug für die Wassergefahrengruppe veranschlagt.

Für den Rettungsdienst sind insgesamt 642.800 Euro für die Anschaffung von Rettungsmitteln, Funktechnik und anderen technischen Geräten veranschlagt, die aus den Abschreibungsbeträgen finanziert werden sollen.

Auch hier ohne Auswirkungen auf den Haushalt.

Für die kreislichen Schulen sind finanzielle Mittel für Sanierungsmaßnahmen, Unterrichts- und Lehrmittel und – geräte sowie Klassenraumausstattungen veran-schlagt, die für die Erhaltung der Bausubstanz und die Unterrichtsgestaltung erforderlich sind.

Größere Sanierungsbeträge sind in der Regel mit Mitteln aus dem Konjunktur-programm verbunden, so dass nur der erforderliche Eigenanteil über den Kreishaushalt zu finanzieren ist.

Gleiches trifft für die Sportanlage Saarstraße zu.

Die Landeszuschüsse zur Förderung von Investitionen zum Ausbau der Kindertagesförderung werden an die Gemeinden und Freien Träger weitergereicht und wirken sich nicht auf den Kreditbedarf aus.

Insgesamt ist aus kreislichen Mitteln die nach dem Landeskrankenhausgesetz zu zahlende Krankenhausförderung mit 1,2 Mio. Euro veranschlagt.

Am 14. September 2009 hatte der Kreistag beschlossen, den Zuschlag für Maßnahmen über das neue Kommunikationsmanagement und Kommunikations-system für das Kreiskrankenhaus Demmin mit einer Gesamtauftragssumme von 1.404.943,47 € zu erteilen.

Im Zuge der Baumaßnahmen ergab sich die Notwendigkeit, einige Positionen des ursprünglichen Leistungsverzeichnisses zu ändern bzw. zusätzlich zu beauftragen. Aus den daraus resultierenden Mehr- und Wenigerkosten ergibt sich der  Saldo von 18.736,03 €, der aus Mitteln des Kreiskrankenhauses gedeckt wird.

Ich informiere Sie darüber, dass ich im Rahmen meiner Befugnisse gemäß § 17 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung diese Nachtragsaufträge erteilt habe.

Ein weiterer nicht unerheblicher Betrag im vorliegenden Haushalt ist für den Bereich der Kreisstraßen vorgesehen. Zur Finanzierung dieser mit rund 2,7 Mio. Euro veranschlagten Baumaßnahmen werden neben den Fördermitteln Kredite in Höhe von 1 Mio. Euro benötigt.
 
Im Bereich des Katasteramtes werden Eigenmittel von 17.900 Euro erforderlich, um Hard- und Software in einem Wertumfang von 179.000 Euro für das automatisierte Liegenschaftskataster zu finanzieren.

Für die vermieteten Liegenschaften in Altentreptow und Malchin sind 170 T€ für die Trockenlegung bzw. Anpassungen an eine technische Nutzung der Kabelkanäle enthalten.

Im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft, Einzelplan 9, sind die allgemeinen Deckungsmittel aus dem Konjunkturprogramm, der investive Pflichtanteil der Schlüsselzuweisungen gemäß § 11 des Finanzausgleichsgesetzes und die Zuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen nach § 10 h FAG dargestellt.

Außerdem werden hier die Entnahmen und Zuführungen für die Rücklagen zwischen den Haushalten und die Abwicklung der Kredite, also Aufnahmen und Tilgungen, nachgewiesen.  Allein die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage beträgt 3,8 Mio. Euro und hat durch die Veranschlagung in Einnahme und Ausgabe keine Auswirkungen auf die Kreditaufnahme.

Soweit an dieser Stelle zum Haushalt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wie bereits erwähnt, werde ich im Zusammenhang mit der Vorlagenberatung noch einige Ausführungen zu dieser Thematik machen.

In Ihren Unterlagen finden Sie den Entwurf eines Nahverkehrsplanes, der auch allen Städten und Gemeinden mit gleichem Datum zugestellt worden ist.

Nach den erforderlichen Beratungen ist vorgesehen, diesen Plan im September-Kreistag zu verabschieden.

Meine Damen und Herren,

an dieser Stelle erlauben Sie mir bitte einige nähere Ausführungen zur Thematik Personalkosten und Altersteilzeitregelung in unserem Hause.

Der Bedarf der Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2010 wurde durch eine Hochrechnung auf der Basis der Entgelte des Monats Juli (Beschäftigte) bzw. August (Beamte) 2009 ermittelt. Das Ergebnis der Hochrechnung wurde u. a. um folgende Personalkosten bereinigt:

  • Personen, die infolge Krankheit keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten;
  • Personen, die eine befristete Rente (die im Jahr 2010 voraussichtlich aufgrund der Befristung endet) und somit keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten;
  • Personen, die sich in Elternzeit befanden, welche im Jahr 2010 endet.

Bei der Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013 wurden keine tariflichen Entgeltanpassungen berücksichtigt, da zum Planungszeitraum diesbezüglich keine Informationen vorlagen.

Insgesamt werden in den Jahren 2010 bis 2013 voraussichtlich 7 Mitarbeiter infolge der Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Arbeitsprozess ausscheiden. Nach Ablauf der Altersteilzeitvereinbarungen werden es weitere 32 Mitarbeiter sein.

Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass in Ausnahmefällen bei Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Neueinstellungen erforderlich sind, da einige Stellen nicht hausintern zu besetzen sind.

Werden diese Stellen mit arbeitslosen Bewerbern bzw. mit Beschäftigten nach Beendigung der Ausbildung besetzt, wird bei der Agentur für Arbeit ein Antrag auf Erstattung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz gestellt.

Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Mitarbeiter des Landkreises Demmin, die im Jahr 2009 bei einem Durchschnittsalter von 47,2 Jahren lagen, ist durch die Verwaltungsleitung am 24. März 2009 die Entscheidung getroffen worden, die Laufzeit der Altersteilzeit entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Regelungen auf 10 Jahre zu verlängern.

Diese Maßnahme dient unter anderem dazu, weiterhin einen sozialverträglichen Personalabbau zu realisieren und auf der anderen Seite bei Bedarf eine Verjüngung der Beschäftigten der Verwaltung zu ermöglichen. Dies erfolgt in erster Linie durch die kontinuierliche Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten sowie Straßen-wärtern, denen bei einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und einem ent-sprechenden Bedarf dann Stellen in der Verwaltung angeboten werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegenwärtig bestehen beim Landkreis Demmin 90 laufende Altersteilzeitverträge mit Beschäftigten und Beamten des Landkreises Demmin. Die Altersteilzeitverträge beim Landkreis Demmin werden im Blockmodell absolviert. Das bedeutet, dass der betreffende Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin 50 % der Laufzeit (Arbeitsphase) des Vertrages dem Landkreis noch voll zur Verfügung steht und während der restlichen 50 % der Laufzeit die sogenannte Freistellungsphase in Anspruch nimmt und aus dem aktiven Arbeits- bzw. Dienstbetrieb ausscheidet.

Zu diesem Zeitpunkt ist durch die Verwaltung zu entscheiden, ob die jeweilige Stelle durch Optimierung der Verfahrensabläufe, Wegfall der Aufgaben bzw. den Einsatz von Technik eingespart werden kann, oder ob eine Nachbesetzung erforderlich ist.

Dies trifft in den überwiegenden Fällen in Bereichen zu, in denen ein Fachkräftegebot besteht oder eine Fachausbildung erforderlich ist (z. B. Gesundheitsamt, Jugendamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt), also doch im erheblichen Teil der Verwaltung.

Die finanziellen Auswirkungen aus den gegenwärtig bestehenden 90 Altersteilzeit-verträgen ergeben sich aus § 4 TV-ATZ in Verbindung mit § 5 TV-ATZ.

Dementsprechend erhalten die Beschäftigten als Bezüge, die sich für entsprechende Teilzeitkräfte ergebenen Beträge. Gemäß § 5 des Gesetzes erhält der Beschäftigte weiterhin einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 % zu den Bezügen. Der Auf-stockungsbetrag muss so hoch sein, dass der Beschäftigte 83 % des Nettobetrages, des bisherigen Arbeitsentgeltes erhält.

Auf Grund der Entscheidung der Verwaltungsleitung des Landkreises Demmin vom 24. März 2009 wurden bis Dezember 2009 weitere 53 neue ATZ-Verträge abgeschlossen. 

Für das Haushaltsjahr 2010 ergeben sich daraus Einsparungen in Höhe von ca. 700.000 € an Personalausgaben, einschließlich Arbeitgeberleistungen, also Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge an die Zusatzversorgungskasse. Durch die gegenwärtig bestehenden 90 Altersteilzeitverträge werden im Jahr 2010, im Ver-gleich zu Vollzeitbeschäftigten, 1.200.000 Euro eingespart.

Diese Einsparung kommt jedoch nicht im vollen Umfang zum Tragen, da bereits einige Stellen wiederbesetzt werden mussten.

Abschließend verweise ich in diesem Zusammenhang darauf, dass die Stellenanzahl laut Stellenplan des Landkreises Demmin in den Jahren von 2005 – 2010 kontinuierlich um jetzt  56 Stellen reduziert worden ist und während der gesamten Zeit der sozialverträgliche Stellenabbau, insbesondere über die Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung, erfolgte.

Ich betone das ausdrücklich auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion, die hier zum Teil recht populistisch anmutende Züge angenommen hat.

Meine Damen und Herren,

die Beschluss-Vorlage 88/2009 „Errichtung eines Naturparkes im Peenetal“ ist sicher noch Erinnerung.

Das Naturschutzgroßprojekt „Peenetal/Peene-Haff-Moor“ mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung in Trägerschaft des Zweckverbandes „Peenetal-Landschaft“ (ZV) wurde zum 30. November 2009 beendet.

Aus diesem Bundesförderprojekt resultieren Nachfolgeverpflichtungen sowohl für das Land M-V als auch für den Zweckverband, d. h., für die dem Zweckverband angehörigen Landkreise Ostvorpommern und Demmin sowie für die Städte Demmin, Loitz, Jarmen, Gützkow, Anklam sowie für den Förderverein „Naturschutz im Peenetal e. V.“

Die Nachfolgeverpflichtungen ergeben sich einerseits aus dem Zuwendungsbescheid vom 30. November 1992 für das Naturschutzgroßprojekt, andererseits als Folgen des getätigten Grunderwerbs.
Diese Projektziele sind nach Abschluss der Förderung dauerhaft, d. h., weit über die Laufzeit dieses Bundesförderprojektes hinaus, sicherzustellen.

Im Zwischenbericht der AG „Geplanter Naturpark Peenetal“ vom 16. März 2009 wurde allerdings festgestellt, dass diejenigen Folgeverpflichtungen, die aus der Eigenschaft des Zweckverbandes als Grundeigentümer resultieren, zunächst beim Zweckverband verbleiben müssen, jedenfalls nicht vom geplanten Naturpark „Peenetal“ übernommen werden können.

Der hierfür benötigte Finanzbedarf wurde für das Jahr 2010 durch den Zweckverband mit insgesamt 135.000 Euro kalkuliert - dieser Betrag kann nach dessen Aussage jedoch durch Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro reduziert werden. Die ver-bleibenden rund 85.000 € sind gemäß Zweckverbandsatzung zu 58 % vom Landkreis Ostvorpommern und zu 42 % vom Landkreis Demmin  zu tragen.

Gegenwärtig wird geprüft, ob die aus dem Eigentum des Zweckverbandes resultierenden Folgeverpflichtungen perspektivisch mit dem Ziel der zukünftigen Entlastung der Mitgliedskommunen von der Finanzierung dieser grundstücks- und vertragsbezogenen Aufgaben durch die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“, hier wurde die Übernahmebereitschaft bekundet, oder anderweitig übernommen werden können. Ein entsprechendes Angebot der NABU-Stiftung liegt vor.

Voraussetzung für die Übernahme dieser aus dem Eigentum resultierenden Nachfolgeverpflichtungen durch die NABU-Stiftung wäre aber die unentgeltliche Übertragung sämtlicher Eigentumsflächen (rund 5.500 ha im Wert von ca. 8,8 Mio. Euro) und der Extensivierungsverträge mit einem Vertragsvolumen von knapp 9,5 Mio. Euro bei ca. 2.150 ha Extensivierungsflächen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit einer unentgeltlichen Übertragung von Eigentumsflächen des Zweckverbandes auf die NABU-Stiftung teilte das Innenministerium M-V mit Schreiben vom 18. Januar 2010 auf Anfrage der Rechtsabteilung meines Hauses u. a. mit, dass Vermögensgegenstände nach § 57 Abs. 1 und so weiter und so fort zu ihrem vollen Wert veräußert werden müssen, soweit nicht ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, welches den Verzicht auf einen Gegenwert von mindestens 8,8 Mio. Euro rechtfertigen würde.

Dieses besondere öffentliche Interesse wäre zunächst verbandsintern zu begründen.

In Umsetzung der Beschlüsse der 41. Mitgliederversammlung des Zweckverbandes wurde am 28. Januar 2010 eine Arbeitsgruppe gebildet, die als eine weitere Variante für die Übertragung der Aufgaben aus den Folgeverpflichtungen auf die Wasser- und Bodenverbände des Peenetals prüft.

Bei dieser Variante verbleiben die Eigentumsflächen und auch die Vertragshoheit über die Extensivierungsverträge beim Zweckverband „Peenetal-Landschaft“ selber.

Die Verbände, deren Mitglieder einheimische Grundstückseigentümer oder auch Landwirte sein können, erfüllen dann die gesetzlichen Aufgaben der Land-schaftspflege.

Grundlage dafür wäre das Wasserverbandsgesetz.

Im Rahmen abzuschließender Vereinbarungen wäre dann auch vertraglich zu regeln, wie die Kosten des Zweckverbandes auf breitere Schultern verlagert werden können.

Für mich steht außer Frage, dass eine Beteiligung der Wasser- und Bodenverbände nur dann erfolgen kann, wenn ein erheblicher Teil der jetzt durch die Kommunen allein aufzubringen ist, kompensiert wird.

Denn diese WBV-Variante erfordert definitiv die weitere Existenz des Peenetal-Zweckverbandes. Im Falle der NABU-Stiftungsvariante hingegen, wäre eine Auflösung des Zweck-verbandes möglich.

In den betreffenden Wasser- und Bodenverbänden gibt es für die so genannte WBV-Variante bereits erste befürwortende Vorabstimmungen. Soweit der derzeitige Stand.

Am kommenden Donnerstag, den 25. Februar 2010, werden wir Herrn Christian Unselt, Stiftungsvorsitzender der NABU-Stiftung, in einem Pressegespräch zu Gast haben. Sollten Sie diesbezüglich konkrete Fragen haben, können Sie uns auch diese gern übermitteln.

Auch die Wasser- und Bodenverbände werden ihr Angebot in einem danach folgenden Pressegespräch öffentlich machen können.

Der gesamte Vorgang wird sehr transparent geführt, einerseits, weil es ein ausgeprägtes öffentliches Interesse gibt und andererseits, weil am Ende des Tages in den Kreistagen OVP und Demmin Beschlussfassungen zur Zukunft nötig sein werden.

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Zusammenhang mit Schnee und Eis, kam es zum Teil wegen der bekannten Unwegsamkeiten auf unseren Straßen zu Ausfällen und Verzögerungen im Abtransport der Restmülltonnen.

Auch hierüber informierte die Presse sehr umfangreich. Natürlich hat auch unser Umweltamt diesbezüglich sehr viele Bürgeranfragen und Hinweise zu bearbeiten. Dies ist denn auch geschehen in zumeist einvernehmlichen Klärungen.

In diesem Zusammenhang möchte ich einige Ausführungen zum vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept auch geben: Im November 2009 begann die Mitteldeutsche Logistik GmbH im gesamten Kreisgebiet Demmin neue Mülltonnen aufzustellen.

Mit Beginn des Jahres 2010 startete sie  nach einem neuen Tourenplan fristgemäß mit der Hausmüllentsorgung. Gleichzeitig begannen die bisherigen Entsorger die alten Mülltonnen einzusammeln. Diese Maßnahmen sind durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit begleitet worden. Dennoch kam es in der Bevölkerung teilweise zu Irritationen bzw. zu vielen Nachfragen.

Zusätzlich führte der Wintereinbruch zu Behinderungen, sodass Beeinträchtigungen in Kauf genommen werden mussten. Alle Beteiligten waren nach Kräften bemüht, ihre Leistungen auch unter diesen erschwerten Umständen schnellstmöglich zu erbringen.

Inzwischen ist der Entsorgerwechsel organisatorisch bewältigt worden.

Witterungsbedingt kann es allerdings vereinzelt noch Einschränkungen bei der Hausmüllentsorgung geben. Gleiches gilt auch für die Abholung von Gelben Säcken und die Entleerung der blauen Papiercontainer. Die extra aufgestellten zumeist blauen Papiertonnen unterliegen nicht unserer Aufsicht, sondern werden in Eigenregie der jeweiligen Entsorger betreut.

Sehr geehrter Damen und Herren,

gegenwärtig werden an unseren Schulen die Anmeldungen für das Schuljahr 2010/11 entgegen genommen. Anmeldeschluss ist der 26. Februar 2010.

Änderungen im SchulgesetzMV ab dem 1. August 2010 sind bereits heute bekannt und wurden natürlich auch veröffentlicht.

Die Mitarbeiterinnen des Schulamtes beantworten zurzeit viele Fragen, die mit der Schulwahlfreiheit und der Schülerbeförderung im Zusammenhang stehen. Also die Diskussion, wie wir sie hier hatten, ist natürlich auch eine Diskussion, wie sie täglich auch bei uns im zuständigen Amt stattfindet.
Darum möchte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, über die wesentlichen Eckpunkte informieren.

Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wird erstmals die Schulwahlfreiheit befristet auf 3 Jahre eingeführt. Danach besteht für den Übergang in die weiterführende Schule, sofern entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden sind, Anspruch auf Aufnahme in einer Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler.

Dies gilt für weiterführende Schulen ab der 5. Klasse, nicht aber für die Grundschulen und beruflichen Schulen.

Hiervon unberührt ist das Recht der Eltern ihre schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler an eine Schule in freier Trägerschaft anzumelden. Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler  für die Eingangsklassen 5 und 7 der weiterführenden Schulen sind bis Ende Februar 2010, wie gesagt, vorzunehmen. Auch diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in höheren Klassen die Schule wechseln möchten, sollten bis Ende Februar 2010 angemeldet sein.

Örtlich zuständig ist die Schule in staatlicher Trägerschaft, in deren Einzugsbereich die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz, soweit ein solcher nicht besteht, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, haben.

Lt. Schulgesetz M-V sind von den Landkreisen Einzugsbereiche festzulegen. Die Einzugsbereiche für die entsprechenden Schularten sind auf der Homepage des Landkreises Demmin unter dem Stichwort Schuleinzugsbereich oder örtlich zuständige Schule einzusehen.

Davon ausgenommen sind die Schulen in freier Trägerschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schülerbeförderung wird in der Regel von und bis zur örtlich zuständigen Schule sichergestellt.

Für den Fall, dass eine solche Beförderung nicht durchgeführt wird, sind die notwendigen Aufwendungen für diese Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten für den Schulweg zur örtlich zuständigen Schule durch den Landkreis zu tragen (z. B. geht es dabei um Sport- und Musikgymnasium).

Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in kommunaler Trägerschaft oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, die jedoch nicht die örtlich zuständige Schule ist, können kostenlos an der öffentlichen Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule teilnehmen, sofern eine solche eingerichtet ist.

Das heißt, wenn Schülerinnen und Schüler eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen und zum Erreichen der Schule den selben Bus nutzen können, als würden sie zur örtlich zuständigen Schule fahren, können diese Schüler kostenlos an der Schülerbeförderung teilnehmen. Ist die gewählte örtlich nicht zuständige Schule an einem anderen Ort, besteht für den Landkreis lt. Schulgesetz M-V keine Beförderungs- oder Erstattungspflicht. Die Schülerbeförderung z. B. hingegen zur örtlich zuständigen Schule, ist für den Landkreis eine pflichtige Aufgabe, ganz klar.

Ich weiß, dass eine Sonderregelung im Landkreis Demmin, der sogenannte Schülerfreifahrtsschein in diesem Zusammenhang zu einem Politikum wird.

Die freiwillige Aufgabe „Schülerfreifahrtsschein“, die vom Kreistag im Februar 2009 beschlossen wurde, hatte das Ziel, Schülerinnen und Schülern im Landkreis zu ermöglichen, auch nachmittags kostengünstig Veranstaltungen zu besuchen, am Vereinsleben teilzunehmen oder Freunde im Nachbarort sicher zu besuchen.

Da der Fahrschein aber tageszeitlich unbegrenzt ist (dies war vor einem Jahr verwaltungstechnisch einfacher zu händeln), nutzt ihn eine Vielzahl der Schülerinnen und Schüler für die Schülerbeförderung, obwohl er dafür explizit nicht gedacht war.
Diese Regelung läuft mit Ende dieses Schuljahres aber aus, so dass sich der Kreistag gegebenenfalls, wir haben heute darüber gesprochen, mit dem Thema befassen müsste.

Im Landkreis Demmin gibt es derzeit ca. 3.800 Fahrschüler.

Aufgrund der Schulschließungen in der Vergangenheit ist die Zahl der Fahrschüler trotz insgesamt sinkender Schülerzahlen gestiegen. Die Fahrstrecken für viele Schülerinnen und Schüler sind weiter geworden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Einführung der Schulwahlfreiheit per Landesgesetz ist insofern folgenreich, dass sich die Wahlfreiheit nicht jeder leisten kann oder will. Aber wir haben hier meiner Auffassung nach den klassischen Fall von Konnexität, soll heißen, dass der, der  die Musik bezahlen soll, der sie bestellt hat. Und ich weiß, dass das in den umliegenden Landkreisen auch so gehändelt wird. Weil ich das weiß, werde ich Ihnen nicht vorschlagen die Extrakosten, die sich aus dem Wahlfreiheitsparagraphen ergeben, aus kreislichen Mitteln zu bezahlen.

Das ganze Problem bekommt eine zusätzliche Dimension, wenn man weiß, dass eine Reihe von Schulstandorten in ihrem Bestand gefährdet sind, wenn Schüler auf Kreiskosten aus den Zuständigkeitsbereichen wegtransportiert werden. Das sind ganz einfach die Folgen, die man absehen muss.                                

Ich denke, dass die Wahlfreiheit und die mögliche Konsequenz, dass sich Eltern oder Schüler für eine andere Schule, als die örtlich zuständige, entscheiden, zusätzlich dazu beiträgt, das Bildungsangebot qualitativ hochwertiger organisiert werden sollte.

Sobald uns die aktuellen Schüleranmeldungen an unseren Schulen vorliegen, erhalten Sie von uns die Aufstellung der Schülerzahlen und die Regelungen zur Schülerbeförderung.

Unser Schulamt ist bereits beauftragt, entsprechende Analysen und Vorschläge, insbesondere zur Schülerbeförderung aber auch für eine mögliche Nachfolgeregelung in Sachen Schülerfreifahrtschein vorzubereiten. Mir würde da vorschweben, dass man das auf die Regelung reduziert, die ursprünglich einmal Ausgangspunkt für diese Sonderregelung gewesen ist und dann hieß es ja seinerzeit mal „Schülerfreifahrtticket“.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bis zum Ende des vergangenen Jahres gab es bundesweit die Möglichkeit der Abgabe von illegalen Waffen und Munition im Rahmen der Straffreiheit, also nicht nur für Steuersünder, auch hier hat es das tatsächlich gegeben. Dies wurde auch im Landkreis Demmin durch Bürgerinnen und Bürger genutzt.

Eine Verringerung von Waffen und Munition sowie die Gewährleistung einer höheren Zugriffssicherheit gegenüber Nichtbefugten war ein Grund für die Verschärfung des Waffenrechts in der BRD als eine Maßnahme nach den durchaus tragisch endenden Straftaten auf Bundesebene und eben auch im Landkreis Demmin.

Mit der Amnestieregelung durch die Änderung des Waffengesetzes vom 17. Juli 2009 war es für Bürger möglich, ihre sich illegal in ihrem Besitz befindlichen Waffen straffrei der Polizei bzw. den Waffenbehörden zu übergeben.

Durch die Waffenbehörde wurden bis 12. Januar 2010 insgesamt

  • 10 Langwaffen
  • 11 Signal bzw. Schreckschusswaffen
  • 2 Bajonette
  • 1 Butterflymesser
  • 15 Patronen

übernommen und zur Vernichtung dem Landeskriminalamt M-V übergeben.

Dieses Ergebnis war erwartet worden, weil von der Waffenbehörde eingeschätzt wird, dass die Verbreitung von illegalen Waffen im Landkreis nicht so groß ausgeprägt war.

Aber wir sind uns auch sicher, dass nicht jede illegale Waffe abgegeben und damit die Chance der Straffreiheit für den Bürger vertan wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende meiner Ausführungen noch eine kurze Einschätzung der Teilnahme von Ausstellern und Gästen des Landkreises Demmin auf der Grünen Woche in Berlin.

Nachdem der Landkreis Demmin einige Jahre kaum mit Ausstellern und Gästen zur Grünen Woche vertreten war, kann unsere Teilnahme und die Gestaltung des Ländertages durch den Landkreis Demmin als ausgesprochen erfolgreich eingeschätzt werden.

Einige von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Kreistags-abgeordnete, konnten die Grüne Woche selbst miterleben und haben dieses auch getan.

Die Resonanz Ihrerseits und auch von Seiten der Politiker unseres Landes war durchweg positiv. Auf jeden Fall werden wir eine Teilnahme dort und Besuche auch im nächsten Jahr planen und durchführen.

Wir haben als Landkreis Demmin die Plattform genutzt, um uns vorzustellen und zu uns einzuladen.

Wir haben den Gästen gezeigt, dass unser landwirtschaftlich geprägter Landkreis mit bedeutenden Unternehmen der Ernährungswirtschaft auch über eine einmalige Landschaft und ganz besondere Naturschönheiten verfügt.

Am Ländertag waren der Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V, Dr. Till Backhaus, der Präsident des Bauernverbandes M-V, Rainer Tietböhl an unserem Stand zu Gast.

Zu unseren Ausstellern gehörten die Fischerei und das Restaurant „Zum Fischer Fritz“ in Faulenrost, der „Luplower Kräutersalat“ mit Pflanzen und essbaren Blumen, das Hotel Gravelotte mit seinem umfangreichen Wellnessangebot und nun schon traditionell unser Fahrgastschiffer Ingo Müller.

Sie haben unter dem Motto „Demminer Land - natürlich, aufregend, herrlich“ zum Urlaub ins „Demminer Land“ eingeladen.

Der Landkreis Demmin präsentierte sich bereits zum 10. Mal auf der Internationalen Grünen Woche.  

Beim Ländertag sorgten dann die Tanzgruppe des Darguner Museumsvereins für die richtige Stimmung im ganzen Saal und das will was heißen, der ist groß, wer ihn kennt. Die Darguner hatten das Programm eigens für den Ländertag zusammengestellt und mit viel Liebe zum Detail arrangiert. „Die Tollensetaler“ spielten ein Repertoire, von Polka, Walzer, Marsch- und Heimatlieder, Schlager, Swing, bis Rock und Pop. Es waren alle erstaunt, was mit Blasinstrumenten noch so zustande zu bringen ist. Jo und Josefine, die singenden Lehrer aus Altentreptow, begeisterten mit ihrer Volksmusik die Gäste.

Mitgereist waren natürlich auch die Prinzessinnen des Lichterfestes. Sie stellten den Landkreis vor und luden ein, zur Fahrrad-, Kanu- oder  Reit- und Wandertour in unseren Landkreis.

Sehr geehrter Kreistagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende meiner Ausführungen möchte ich noch kurz über die letzte Zusammen-kunft der Landräte der Planungsregion informieren:

Die Landrätin des Müritzkreises, meine Amtskollegen des Landkreises Mecklenburg-Strelitz und der Neubrandenburger Oberbürgermeister, haben, das war aus der Presse zu entnehmen, einen Kooperationsstab gebildet.

Bei unserem jüngsten Treffen am 8. Februar in Neustrelitz sind Frau Paetsch, Herr Kärger, Herr Krüger und ich übereingekommen, eine gemeinsame Koordinierungs-gruppe zu bilden, der jeweils ein Vertreter der Gebietskörperschaften angehören wird. Dieses Gremium hat die Aufgabe, prüfen zu lassen, auf welchem Arbeitsgebiet die Verwaltung zukünftig eng zusammenarbeiten kann.

Dazu wird es entsprechende Arbeitsgruppen geben, die sich mit den konkreten Aufgaben so bei den zentralen Diensten, dem Personal, den Finanzen und der doppelten Buchführung, dem öffentlichen Personennahverkehr, den Bildungs-strukturen und der Wirtschaftsförderung befassen werden.

Ziel aller dieser Überlegungen und Untersuchungen ist es, in Größenordnungen Verwaltungskosten einzusparen, dies auch unabhängig von möglichen gesetzlich verordneten Strukturveränderungen.  Letzteres betone ich ausdrücklich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, waren bereits die ersten Wochen des Jahres  termin- und ereignisreich. Das Jahr 2010 wird eine Fülle an weiteren Problem- und Themenlagen mit sich bringen.

Ob nun die Entscheidung zum Kreisstrukturgesetz, die Zukunft der ARGEN oder die Vorbereitung auf die neue kommunale Haushaltsführung - das und noch viel mehr, stehen auf der Aufgabenagenda.

Die Lösung der Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Region sollte dabei immer im Mittelpunkt unseres hoffentlich gemeinsamen partner-schaftlichen Handelns stehen.

Für Nachfragen stehen ich Ihnen  bzw. die Mitglieder der Verwaltungsleitung jetzt gern zur Verfügung.

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